Was ist die Tarifoptimierung nach § 204

Der § 204 VVG ist ein Paragraf des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der sich mit der Tarifoptimierung von privaten Krankenversicherungen (PKV) beschäftigt.

Tarifoptimierung bedeutet, dass man als Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, innerhalb bestimmter Fristen den Tarif der PKV zu wechseln, ohne dass dabei das Risiko besteht, dass man wegen einer Vorerkrankung abgelehnt wird. Dies gilt insbesondere für Versicherte, die länger als ein Jahr in einer PKV versichert sind und ihren Tarif wechseln möchten.

Wenn man eine Tarifoptimierung nach § 204 durchführen möchte, sollte man zunächst prüfen, ob man die Voraussetzungen dafür erfüllt. Dazu gehört in der Regel, dass man mindestens ein Jahr in der PKV versichert ist und dass man den neuen Tarif innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des alten Tarifs beantragen möchte.

Danach empfiehlt es sich Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen einzuholen und diese genau zu vergleichen. Es ist wichtig, dass man sich nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf die Leistungen und den Umfang des Versicherungsschutzes konzentriert. Wenn man sich für einen neuen Tarif entschieden hat, muss man dann die Kündigung des alten Tarifs und den Abschluss des neuen Tarifs beantragen.

Es kann sich lohnen sich von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten zu lassen, da dieser schnell und zielführend die passenden Tarife für die eigene Situation empfehlen kann.

Was tun wir für Sie?

Innerhalb Ihrer Gesellschaft schaffen wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten die es für Sie gibt in einen anderen Tarif zu wechseln. Hier nutzen wir auch die Möglichkeiten der Leistungsänderung, Leistungsreduzierung, Leistungserhöhungen sowie auch der Selbstbeteiligungsveränderungen.

Das folgende Video soll ihnen einen kurzen Eindruck über unsere Arbeitsweise, sowie die Möglichkeiten schaffen.

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