Tarifwechsel nach § 204 VVG
Beiträge in der PKV senken
Beitrag zu hoch? Leistungen veraltet? Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten!
(Lesedauer 2 min.)
Tarifoptimierung bedeutet, dass man als Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, innerhalb bestimmter Fristen den Tarif der PKV zu wechseln, ohne dass dabei das Risiko besteht, dass man wegen einer Vorerkrankung abgelehnt wird. Dies gilt insbesondere für Versicherte, die länger als ein Jahr in einer PKV versichert sind und ihren Tarif wechseln möchten.
Wenn man eine Tarifoptimierung nach § 204 durchführen möchte, sollte man zunächst prüfen, ob man die Voraussetzungen dafür erfüllt. Dazu gehört in der Regel, dass man mindestens ein Jahr in der PKV versichert ist und dass man den neuen Tarif innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des alten Tarifs beantragen möchte.
Danach empfiehlt es sich Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen einzuholen und diese genau zu vergleichen. Es ist wichtig, dass man sich nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf die Leistungen und den Umfang des Versicherungsschutzes konzentriert. Wenn man sich für einen neuen Tarif entschieden hat, muss man dann die Kündigung des alten Tarifs und den Abschluss des neuen Tarifs beantragen.
Wir möchten Sie keineswegs abschrecken, aber ein Tarifwechsel bietet auch “Stolperfallen”. Ohne fundierte Kenntnisse kann man leicht wichtige Details übersehen oder suboptimale Entscheidungen treffen. Deshalb kann es sehr sinnvoll sein, sich von einem unabhängigen Versicherungsberater unterstützen zu lassen. Er erkennt auf einen Blick, welche Tarifvarianten zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passen, und begleitet Sie sicher, effizient und zielgerichtet durch den gesamten Wechselprozess.
Was bedeutet Tarifoptimierung nach § 204 VVG?
Tarifoptimierung heißt: Sie bleiben bei Ihrem bisherigen Versicherer, wechseln aber in einen günstigeren oder besser passenden Tarif.
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